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Langjähriges
Know-How
Langjährige
Erfahrung, einschlägige Branchenkenntnisse und stetige Schulungen
unserer Mitarbeiter sichern Ihnen ein hohes Know-How. Wir richten unseren
Fokus darauf, die Personalstruktur unserer Kunden nicht nur flexibel,
sondern besonders leistungsorientiert an die jeweilige Auftragslage im
Kundenbetrieb anzupassen.
Kostenvorteile
Durch straffe
Organisation und schlanke Besetzungen in unserer Hauptverwaltung, in unseren
Niederlassungen und/oder unseren OnSite-Büros erzielen wir Kostenvorteile,
die wir gerne an Sie weitergeben.
Just-in-time
Mit unserer
fachlichen Kompetenz, kombiniert mit mehr als 10.000 Mitarbeitern arbeiten
wir im Verbund unserer IS-Gruppe und können Ihre personellen Anforderungen
stets just-in-time und individuell erfüllen. Daher können
wir mit geballter Kraft unserer IS-Gruppe schnell und kompetent sowohl
Volumen- als Spezial-Aufträge bedienen.
Mitarbeiter-Betreuung
Arbeitssicherheit,
Gesundheitsschutz und Hygienebestimmungen sind uns sehr wichtig. Unsere
Mitarbeiter erhalten bei Einstellung eine Schulung mit der erforderlichen
persönlichen Schutzausrüstung in Absprache mit dem Kunden.
Kommunikation
Wir stehen
unseren Kunden selbstverständlich an 365 Tagen im Jahr, rund um die
Uhr zur Verfügung auch bei Ihnen vor Ort.
Tarifierung
Wir stehen
in Tarif-Fragen für absolute Seriosität und Political Correctness
im Umgang mit unseren Mitarbeiter/Innen. Daher werden unsere Mitarbeiter
nach iGZ/DGB Tarif-Werk entlohnt. Somit stellen wir eine faire Entlohnung
sicher und schaffen Zufriedenheit. Darüber hinaus ist die Tariffähigkeit
der vertragschließenden Tarifpartner sichergestellt.
Konsequenterweise
gilt für die ISP folgendes
Selbstverständnis von Zeitarbeit:
- Vergütung
nach iGZ/DGB Tarif-Werk
- Korrekte
Eingruppierung nach iGZ/DGB Tarif-Werk
- Gewährung
von übertariflichen Leistungen im Rahmen der steuerrechtlichen
Voraussetzungen
- Keine
ungerechtfertigte Behinderung von Übernahmen
- Ordnungsgemäße
Mitarbeiterauswahl in Bewerbungsgesprächen
- Regelmäßige
Betreuung von Mitarbeitern im Kundenbetrieb
- Vierteljährliche
Mitarbeitergespräche zur Leistungsbewertung
- Kein
Preisdumping!
- Förderung
von Weiterbildungsmaßnahmen
Unbedenklichkeit
/ Entleiher- oder Subsidiärhaftung
In der Arbeitnehmerüberlassung
trifft den Entleiher nach § 28 e SGB IV eine Subsidiärhaftung
für vom Verleiher nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
und Lohnsteuer. Die Unbedenklichkeit im Hinblick auf die Abführung
der Sozialversicherungsbeiträge wird uns regelmäßig bescheinigt.
Solvenz
Mit unserem
umsichtigen Umgang, kombiniert mit einer sorgfältigen Planung der
Liquidität stellen wir sicher, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen
stets pünktlich nachkommen. Daher können wir Ihnen auch, auf
Wunsch hinsichtlich der Absicherung der Subsidiärhaftung eine Bankbürgschaft
zur Verfügung zu stellen.
Erlaubnis
Unser Unternehmen
ist seit 2005 ununterbrochen im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung.
Wir
wirken im Hintergrund, damit Sie im Vordergrund stehen.
Stets
individuell und flexibel immer aus einer Hand.
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