ISP - Über uns
 
   
   
   
   
   
iGZ-/DGB-Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche
      Unsere Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit  
   
   
   
   

 

Langjähriges Know-How

Langjährige Erfahrung, einschlägige Branchenkenntnisse und stetige Schulungen unserer Mitarbeiter sichern Ihnen ein hohes Know-How. Wir richten unseren Fokus darauf, die Personalstruktur unserer Kunden nicht nur flexibel, sondern besonders leistungsorientiert an die jeweilige Auftragslage im Kundenbetrieb anzupassen.

Kostenvorteile

Durch straffe Organisation und schlanke Besetzungen in unserer Hauptverwaltung, in unseren Niederlassungen und/oder unseren OnSite-Büros erzielen wir Kostenvorteile, die wir gerne an Sie weitergeben.

Just-in-time

Mit unserer fachlichen Kompetenz, kombiniert mit mehr als 10.000 Mitarbeitern arbeiten wir im Verbund unserer IS-Gruppe und können Ihre personellen Anforderungen stets „just-in-time“ und individuell erfüllen. Daher können wir mit geballter Kraft unserer IS-Gruppe schnell und kompetent sowohl Volumen- als Spezial-Aufträge bedienen.

Mitarbeiter-Betreuung

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Hygienebestimmungen sind uns sehr wichtig. Unsere Mitarbeiter erhalten bei Einstellung eine Schulung mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung in Absprache mit dem Kunden.

Kommunikation

Wir stehen unseren Kunden selbstverständlich an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr zur Verfügung – auch bei Ihnen vor Ort.

Tarifierung

Wir stehen in Tarif-Fragen für absolute Seriosität und Political Correctness im Umgang mit unseren Mitarbeiter/Innen. Daher werden unsere Mitarbeiter nach iGZ/DGB Tarif-Werk entlohnt. Somit stellen wir eine faire Entlohnung sicher und schaffen Zufriedenheit. Darüber hinaus ist die Tariffähigkeit der vertragschließenden Tarifpartner sichergestellt.

Konsequenterweise gilt für die ISP folgendes Selbstverständnis von Zeitarbeit:

  • Vergütung nach iGZ/DGB Tarif-Werk
  • Korrekte Eingruppierung nach iGZ/DGB Tarif-Werk
  • Gewährung von übertariflichen Leistungen im Rahmen der steuerrechtlichen Voraussetzungen
  • Keine ungerechtfertigte Behinderung von Übernahmen
  • Ordnungsgemäße Mitarbeiterauswahl in Bewerbungsgesprächen
  • Regelmäßige Betreuung von Mitarbeitern im Kundenbetrieb
  • Vierteljährliche Mitarbeitergespräche zur Leistungsbewertung
  • Kein Preisdumping!
  • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen

Unbedenklichkeit / Entleiher- oder Subsidiärhaftung

In der Arbeitnehmerüberlassung trifft den Entleiher nach § 28 e SGB IV eine Subsidiärhaftung für vom Verleiher nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Die Unbedenklichkeit im Hinblick auf die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird uns regelmäßig bescheinigt.

Solvenz

Mit unserem umsichtigen Umgang, kombiniert mit einer sorgfältigen Planung der Liquidität stellen wir sicher, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachkommen. Daher können wir Ihnen auch, auf Wunsch hinsichtlich der Absicherung der Subsidiärhaftung eine Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen.

Erlaubnis

Unser Unternehmen ist seit 2005 ununterbrochen im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

Wir wirken im Hintergrund, damit Sie im Vordergrund stehen.

Stets individuell und flexibel – immer aus einer Hand.